spinner
Dampfschiffe während einer Fahrt auf dem welligen Vierwaldstättersee.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees (SGV) AG

Fahrausweise für Kurs- und Themenfahrten, Gutscheine
 

1. Einleitung

1.1     Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees (SGV) AG und sind ein Bestandteil Ihrer Transaktion mit der Veranstalterin. Die AGB sind für jede Art des Vertragsabschlusses gültig.

 

1.2     Kursfahrten

Wenn nicht anderslautend, gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Transportunternehmen, welche sich am so genannten Direkten Verkehr gemäss Artikel 16 des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (SR 745.1) beteiligen.

https://www.ch-direct.org/de/Themen/TarifeVorschriften

 

1.3     Online-Buchungen Kurs- und Themenfahrten

Durch Anklicken der Checkbox: „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert“ erklärt der Kunde, die AGB anzuerkennen und einzuhalten.

 

1.4     Gutscheine SGV AG

Online-Bestellungen: durch Anklicken der Checkbox: „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert“ erklärt der Kunde, die AGB anzuerkennen und einzuhalten.

 

1.5    Schiffsmiete

- Hier  finden Sie die AGBs zur Schiffsmiete

 

2. Vertragsabschluss

2.1     Telefonischer, schriftlicher oder persönlicher Vertragsabschluss

Mit dem Erwerb, Buchung resp. Bestellung unserer Leistung tritt ein verbindlicher Kaufvertrag in Kraft. Nehmen Sie den Vertragsabschluss für mehrere Personen vor, stehen Sie auch für deren Pflichten ein.

 

3. Preise

3.1     Kursfahrten

Die Fahrpreise sind auf www.lakelucerne.ch publiziert.

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive dem gesetzlichen Mehrwertsteuersatz.

Druckfehler und Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

3.2     Themenfahrten

Einzelheiten zur Preisgestaltung und Gültigkeit von Abonnementen sind auf www.lakelucerne.ch und in den einzelnen Prospekten ersichtlich.

Alle publizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive dem gesetzlichen Mehrwertsteuersatz.

Druckfehler und Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

4. Geltungsdauer

4.1     Kursfahrten

Für die aufgedruckte Strecke: Einzelbillette 1 Tag; Gruppenbillette 10 Tage gemäss https://www.ch-direct.org/de/Themen/TarifeVorschriften/Tarif 601.

Monats- und Jahresabonnemente gemäss Aufdruck.

 

 

4.2     Themenfahrten

Am entsprechenden Tag gemäss Aufdruck.

 

4.3     Wert- , Gastro- und Package-Gutscheine

Ablaufdatum gemäss Aufdruck.  

10 Jahre nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf Annahme des Gutscheines.

 

4.4.    Geschenkbillette

Ablaufdatum gemäss Aufdruck.

Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf die entsprechende Fahrt.

 

5. Zahlung

5.1     Der Gesamtbetrag ist bei Vertragsabschluss, dh. z.B beim Billettbezug zu bezahlen.

5.2     Eine Rechnungsstellung ist ab einem Betrag von CHF 300.00 möglich, bei kleineren Beträgen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 erhoben.

5.3     Nach erfolgter Rechnungsstellung ist eine Zahlung mit Reka, Gutscheinen oder Kredit/Debitkarte nicht gestattet.

 

6. Reisende mit einer Behinderung

6.1     Jeder Reisende benötigt einen gültigen Fahrausweis.

 

6.2     Kursfahrten

Das Begleitabo für Reisende mit einer Behinderung berechtigt eine Begleitperson und/oder einen Nutzhund unentgeltlich mitzunehmen.

Alle anderen Ausweise sind nicht gültig.

Der Reisende mit einer Behinderung oder die Begleitperson muss im Besitz eines gültigen, bezahlten Fahrausweises für eine reguläre Kursfahrt sein.

Die Begleitperson ist verpflichtet, dem Reisenden mit einer Behinderung behilflich zu sein.

 

6.3     Themenfahrten

Dieser Regelung gilt nicht auf kulinarischen Themenfahrten.

Nutzhunde dürfen unentgeltlich mitgeführt werden.

        

7. Transport von Hunden und Velos

7.1     Kursfahrten

Hunde unter einer Schulterhöhe von 30 cm dürfen kostenlos mitgeführt werden, sofern sie sich in einem geeigneten tiergerechten Behältnis befinden. Alle anderen Hunde benötigen einen Transportschein.

Fahrräder benötigen einen Transportschein.

Es besteht keine Transportgarantie.

Ab 5 Velos besteht eine Reservationspflicht, Tel. 041 367 67 67.

Die nationalen Velo-Angebote sind bei der SGV nicht gültig.

 

7.2     Themenfahrten

Das Mitführen von Hunden ist nicht erlaubt. Detailinformationen auf www.lakelucerne.ch.

Das Mitführen von Nutzhunden gem. Ziffer 6.3 ist erlaubt.

 

8. Sitzplatzreservation

8.1     Kursfahrten

Sitzplätze können nur in Kombination mit einer Anmeldung für eine Gastronomieleistung reserviert werden.

Auf Dampfschiffen ist eine Reservation ab 6 Personen nur in der 1. Klasse möglich.

Auf Kursfahrten ohne Gastronomieleistung besteht keine Möglichkeit Sitzplätze zu reservieren.

 

8.2     Themenfahrten

Die Zuteilung der Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.

Sitzplatzwünsche werden entgegengenommen, werden jedoch nicht definitiv bestätigt.

Bei Nichterscheinen wird der Angebotspreis in Rechnung gestellt.

 

9. Erstattung von SGV-Fahrausweisen

9.1     Bei nachgewiesener Reiseunfähigkeit wird der Billettpreis zu 100% erstattet.

Bearbeitungsgebühr CHF 10.00 pro Antrag.

Schlechtwetter gibt keinen Anspruch auf Erstattung oder Umbuchung.

 

9.2     Kursfahrten

- Aktionsbillette sind nicht erstattbar.

- Für einen nicht oder teilweise benützten Fahrausweis ist der Beweis für die Nichtbenützung zu erbringen. Die fehlende Lochung oder elektronische Kontrolle eines Fahrausweises gilt nicht als Beweis der Nichtbenützung.

- Für alle Erstattungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10.00 pro Antrag in Abzug gebracht.

 

9.3     Themenfahrten

Bei einer Annullation / Umbuchung gekaufter Tickets werden folgende Beträge erstattet:

- bis 7 Tage vor der Fahrt: 100% abzüglich CHF 10.00 Bearbeitungsgebühr pro Buchung.

- bis 3 Tage vor der Fahrt: 50% abzüglich CHF 10.00 Bearbeitungsgebühr pro Buchung.

- weniger als 3 Tage vor der Fahrt: keine Rückerstattung.

- Nichterscheinen: keine Rückerstattung.

- Unfall/Krankheit: bei vorliegendem Arztzeugnis wird der Betrag abzüglich CHF 10.00 Bearbeitungsgebühr pro Buchung erstattet.

- Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Mitteilung bei uns; bei Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.

 

9.3     Gutscheine

- Gutscheine sind nicht erstattbar.

- Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt.



9.4     Vierwaldstättersee-Pass

- Keine Erstattung, Verlängerung oder Hinterlegung bei Nichtgebrauch

- Ausnahme: Reiseunfähigkeit infolge Unfall/Krankheit mit Arztzeugnis

 

10. Änderung publizierter Angebote und Preise

10.1   Angebots- und Preisänderungen sind möglich.

Sie werden bei der Buchung darauf hingewiesen.

 

10.2   Bei Angebotsänderungen nach der Buchung werden Sie informiert. 

Bereits bezahlte Leistungen können gebührenfrei erstattet werden.

 

11. Absage von Schifffahrten 

11.1   Bei zwingenden Gründen (ungünstige meteorologische Bedingungen, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, technische Probleme, etc.) kann die Fahrt geändert oder abgesagt werden. 

 

11.2   Wird die Mindestteilnehmerzahl einer Themenfahrt unterschritten, kann sie abgesagt werden.

 

11.3   Wenn möglich wird eine Ersatzleistung angeboten. Wenn diese nicht in Anspruch genommen wird, können bereits bezahlte Leistungen gebührenfrei erstattet werden.

 

12. Datenschutz

12.1   Die SGV-Datenschutzerklärung ist auf www.lakelucerne.ch einsehbar.

 

13. Beanstandungen

13.1   Sofern Sie Mängel oder Schadenersatzforderungen geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung beim Schiffspersonal melden.

 

13.2   Spätestens 30 Tage nach dem Ereignis ist eine Forderung schriftlich einzureichen. Ihrer Beanstandung sind allfällige Beweismittel beizulegen. Trifft Ihre Beanstandung nicht fristgerecht ein, verfällt jeglicher Anspruch.

 

13.3   Beanstandungen sind an folgende Adresse zu richten:

Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees (SGV) AG

Werftestrasse 5; Postfach; 6002 Luzern

 

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Es ist Schweizerisches Recht anwendbar, Gerichtsstand ist Luzern.

 

 

Satz- und Druckfehler vorbehalten.